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Zu Kyü-Prüfungen ist
grundsätzlich folgendes mitzubringen:
| Für die Prüfung zum 8. Kyu: |
- Passbild,
auf dem auf der Rückseite folgende Informationen stehen müssen:
- Name
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Geburtsdatum
-
Geburtsort
- 15,00
€ Prüfungsgebühr
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| Für die Prüfungen ab 7. Kyu: |
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Der Gürtel ist
in den obigen Gebühren nicht enthalten, kann aber für 5,00 € bei uns
gekauft werden.
Jeder, der an der Prüfung teilnehmen möchte, muss mindestens 6 Monate
aktiv Judo betreiben (bis 14 Jahren) und benötigt das Einverständnis
seines Übungsleiters, bzw. muss sich bei der Vorprüfung qualifiziert
haben. Außerdem sind folgende Mindestalter zu beachten:
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Kyu-Grad |
Mindestalter |
| 8. Kyu (weiß-gelb) |
vollendetes 7. Lebensjahr |
| 7. Kyu (gelb) |
im 8. Lebensjahr (Jahrgang)* |
| 6. Kyu (gelb-orange) |
im 9. Lebensjahr (Jahrgang)* |
| 5. Kyu (orange) |
im 10. Lebensjahr (Jahrgang)* |
| 4. Kyu (orange-grün) |
im 11. Lebensjahr (Jahrgang)* |
| 3. Kyu (grün) |
im 12. Lebensjahr (Jahrgang)* |
| 2. Kyu (blau) |
im 13. Lebensjahr (Jahrgang)* |
| 1. Kyu (braun) |
im 14. Lebensjahr (Jahrgang)* |
| *Jahrgang bedeutet, dass die
Prüfung in dem Jahr abgelegt werden kann, in dem das entsprechende
Lebensjahr vollendet wird |
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Detaillierte Informationen siehe:
http://www.judobund.de/ausbildung/neue_kyu-pruefungsordnung
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